Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der ReDo Plattform

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln die Nutzung der von der Christmann & Lawrenz (ReDo) GbR, Sebastian-Bach-Straße 29, 31141 Hildesheim, (im Folgenden: „ReDo“) auf der Website app.redo-please.com betriebenen Plattform und der dazugehörigen Dienste.

1, Definitionen

1.1 „ReDo-Plattform“ sind alle digitalen sowie analogen Einrichtungen von ReDo, die einen Informationsaustausch und Vertragsschluss zwischen und unter den Ideengeber:innen und den Unternehmen ermöglichen und hierfür genutzt werden. Hierzu zählt insbesondere die Website von ReDo, „redo-please.com“.

1.2 „Solutions/Ideen“ sind mittels einer gedanklichen Eigenleistung der Ideengeber:innen strukturierte Informationen, die für sich allein oder in der Kombination mit anderen Informationen von den Parteien dazu verwendet werden oder verwendet werden können, ein Projekt zu umschreiben, entwickeln oder umzusetzen.

1.3 „Ideengeber:in“ sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die Ideen auf der ReDo-Plattform durch das Hochladen auf der Website von ReDo („redo-please.com“) oder in sonstiger Weise für Dritte mit dem Ziel zugänglich machen, einen Vertrag über die Nutzung und Umsetzung von Ideen abzuschließen.

1.4 „Unternehmen“ sind natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die über die ReDo-Plattform zu den Ideengeber:innen Kontakt aufnehmen, um eine von den Ideengeber:innen über die ReDo-Plattform nach Vertragsschluss mit Ideengeber:innen zur Verfügung gestellte Idee zu nutzen.

1.5 „Parteien“ bezeichnet Ideengeber:innen und Unternehmen gemeinsam.

1.6 „Vertrag“ ist die Vereinbarung zwischen einer/einem Ideengeber:in und einem Unternehmen über die Zurverfügungstellung von Informationen durch den/die Ideengeber:in zur Ermöglichung eines Projekts.

1.7 „Projekt“ ist ein zeitliches begrenztes Vorhaben der Parteien nach Vertragsschluss mit dem Ziel, auf Grundlage der von den Ideengeber:innen zur Verfügung gestellten Informationen ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erschaffen oder weiterzuentwickeln.

1.8 „Berater:innen“ sind natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die weder Ideengeber:in noch Unternehmen sind und auf Veranlassung einer der Parteien Zugriff zu Informationen, Ideen oder Projekten erhalten.

1.9 „Nutzer:innen“ bezeichnet Ideengeber:innen, Unternehmen sowie sonstige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die auf die Nutzungsmöglichkeiten der ReDo-Plattform zugreifen. Zu den Nutzungsmöglichkeiten zählen insbesondere das Veröffentlichen einer Idee, das Abstimmen über eine Idee sowie sonstiges Community-Feedback.

1.10 „Vertragswert“ ist der Brutto-Betrag, den ein Unternehmen an eine:n Ideengeber:in für eine konkrete Idee zahlt.

1.11 „Vertrauliche Informationen“ sind wie folgt zu verstehen:

(a) „Informationen“ sind insbesondere Produkte, Herstellungsprozesse, Formeln, Produktspezifikationen, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten) unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, in sonst verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind.

(b) „Vertraulich“ sind Informationen im vorstehenden Sinne insbesondere dann, wenn sie:

  • einen Bezug zur Entwicklung, Umsetzung oder Weiterentwicklung einer Idee aufweisen und/oder
  • zwischen den Parteien über die ReDo-Plattform im Zusammenhang mit einem konkreten oder einer Vielzahl von Projekten ausgetauscht wurden und/oder
  • von den Parteien übereinstimmend oder einseitig als „vertraulich“ beziehungsweise „geheim“ gekennzeichnet worden sind und/oder
  • aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind;
und nicht im Zeitpunkt des Informationsaustausches der Parteien über die ReDo-Plattform
  • er die Information erhaltenden Partei bereits bekannt waren und/oder
  • offenkundig und/oder allgemein zugänglich waren oder dies im Nachhinein geworden sind;
  • dvon der die Information erhaltenden Parteien unabhängig und ohne Verwendung oder Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
• von der die Information erhaltenden Parteien unabhängig und ohne Verwendung oder Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

(c ) § 5 GeschGehG bleibt durch diese Klausel unberührt.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 ReDo betreibt eine offene Innovationsplattform zur Förderung nachhaltiger Konsumgüter und Innovationen. Das Ziel besteht darin, einen kreislauforientierten und abfallfreien Markt schaffen, sowie die Förderung und Umsetzung nachhaltiger Ideen und Innovationen. Des Weiteren fördert ReDo die Kooperation, Aufklärung und Bildung in den zuvor genannten Bereichen.

2.2 Auf der Plattform können Ideengeber:innen ihre nachhaltigen, innovativen Ideen hochladen und zum Erwerb bzw. zur Weiterentwicklung anbieten. Auf diese Ideen können die Unternehmen nach Freischaltung (siehe Ziff. 2.18 und 2.19) sodann zurückgreifen, sofern deren Angebot, Veröffentlichung oder Erwerb beziehungsweise Weiterentwicklung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten oder diese AGB verstößt. ReDo fungiert somit als Forum des Austausches und der Vermittlung, in dem es die Möglichkeit einer nachhaltigen Kooperation im B2B-Bereich ermöglicht. Ideengeber:in und Unternehmer treten im Verhältnis zu ReDo daher jeweils als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB auf.

2.3 ReDo kann die Nutzung der ReDo-Plattform oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie zum Beispiel Prüfung der Anmeldedaten, Nutzungsdauer, Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (zum Beispiel Identitäts- oder Zahlungsnachweise) abhängig machen.

2.4 ReDo hat das Recht, die Darstellung von Ideen von Ideengeber:innen technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder in Apps von ReDo oder Dritten dargestellt werden können. Die ReDo-Plattform kann auch aus anderen Ländern abgerufen werden; zu diesem Zweck dürfen Beschreibungen und Titel von Ideen automatisiert übersetzt werden.

2.5 ReDo bewirbt die ReDo-Plattform und stellt Unternehmen zu diesem Zweck einen Zugang zu den Angeboten und Inhalten der Ideengeber:innen zur Verfügung, damit diese die Inhalte bewerben können.

2.6 Die Nutzung der ReDo-Plattform setzt die Anmeldung als Nutzer:in voraus. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt und erfolgt durch Eröffnung eines ReDo-Kontos unter Zustimmung dieser AGB und unter Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung. Mit dieser Anmeldung kommt zwischen ReDo und dem/der Nutzer:in ein Vertrag über die Nutzung der ReDo-Plattform (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) zustande.

2.7 Im Rahmen des Nutzungsvertrages erhalten Ideengeber:innen die Möglichkeit, beliebig viele Ideen auf der ReDo-Plattform hochzuladen und zum Erwerb beziehungsweise zur Weiterentwicklung anzubieten. Die Gestaltung sowie Beschreibung der Idee obliegt den Ideengeber:innen, wobei die Grenzen der Netiquette (siehe unter Ziff. 10) beachtet werden müssen. Die Idee wird auf der ReDo-Plattform freigegeben, sobald ReDo eine Bewertung und Kategorisierung der Idee (siehe hierzu unter Ziff. 2.18) vorgenommen hat. Diese Prüfung kann bis zu vierzehn Werktage in Anspruch nehmen. ReDo behält sich vor, die Beschreibung der Idee im Einvernehmen mit Ideengeber:innen unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Prüfung anzupassen. Nach der Freigabe durch ReDo (siehe hierzu unter Ziff. 2.9) können Unternehmen auf die Ideen zugreifen und mit Ideengeber:innen in Kontakt treten und konkrete Verhandlungen über den von ihnen angestrebten Vertrag aufnehmen.

2.8 Ideengeber:innen können ihre Ideen jederzeit zurücknehmen beziehungsweise nicht mehr zum Erwerb / zur Weiterentwicklung anbieten, in dem sie die Idee von der Plattform entfernen: Dafür als Ideengeber:in auf die zu löschende eigene Solution klicken und unter den drei Punkten „Delete Solution“ auswählen). Bis die Ideengeber:innen diesen entgegenstehenden Willen kundtun, können Unternehmen auf die im Rahmen des Abonnements freigeschalteten Ideen zugreifen. Ideengeber:innen können ihre Ideen im Nachhinein grundsätzlich aktualisieren, beziehungsweise berichtigen, wobei dann zu beachten ist, dass dies eine erneute Bewertung i. S. v. Ziff. 2.7 und Ziff. 2.18 zur Folge haben kann.

2.9 Für Unternehmen richtet sich der Nutzungsumfang der ReDo-Plattform nach dem von ihnen gewählten Abonnement. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen dem Observer-, Player- und Hero-Modell zu wählen. Die Zahl der freischaltbaren Ideen je Monat hängt von dem gewählten Abonnement-Modell ab. Die Konditionen der verschiedenen Modelle sind in Annex I beschrieben.

2.10 ReDo ermöglicht den Unternehmen, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren. ReDo kann dabei Unternehmen personalisierte Empfehlungen anbieten, um ihnen eine relevante und ansprechende Nutzererfahrung zu bieten und sie beim Erwerb von Ideen, die sie interessieren könnten, zu unterstützen. Diese Empfehlungen können u. a. Daten bezüglich der Aktivität auf der ReDo-Plattform berücksichtigen, einschließlich des Such- und Nutzungsverhaltens sowie der Vertragshistorie oder der aufgesuchten ReDo-Seiten.

2.11 Die von ReDo in der Anmeldemaske abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die angegebenen Daten, sind Nutzer:innen verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren. Hinsichtlich der Richtigkeit der mitgeteilten Informationen trifft ReDo grundsätzlich keine Nachforschungspflicht; ReDo behält sich das Recht vor, im Falle hinreichender Verdachtsgründe zumutbare Nachforschungen anzustellen. ReDo ist jedoch verpflichtet, die von den Nutzern:innen übermittelten Informationen vollständig auf der Plattform bereitzuhalten.

2.12 Nach Aufforderung durch ReDo müssen Ideengeber:innen und Unternehmen aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften mindestens die folgenden Informationen und Dokumente an ReDo übermitteln:
(a) Name oder Firmenbezeichnung, gegebenenfalls Rechtsform und/oder Registernummer, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
(b) Für natürliche Personen: Kopie eines Identitätsdokuments oder eine andere elektronische Identifizierung im Sinne des Artikels 3 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014; für juristische Personen: Kopie eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren Verzeichnis sowie eine Kopie der Gründungsdokumente.
(c) Angaben zum Bankkonto;
(d) eine Selbstbescheinigung, in der sich Ideengeber:innen verpflichten, nur Ideen anzubieten, die mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen und Rechte Dritter nicht verletzen.
Ändern sich die angegebenen Daten, so sind Nutzer:innen verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren.

2.13 Erhält ReDo einen Hinweis darauf oder hat ReDo anderweitig Grund zur Annahme, dass die von den Nutzer:innen angegebenen Informationen oder Dokumente ganz oder teilweise unrichtig, unvollständig oder nicht auf dem aktuellen Stand sind, ist ReDo berechtigt, Nutzer:innen aufzufordern, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Versäumen Nutzer:innen, die Informationen oder Dokumente innerhalb der gesetzten Frist zu berichtigen beziehungsweise zu vervollständigen, ist ReDo berechtigt, die Erbringung seiner Dienste auszusetzen und Nutzer:innen zu sperren, bis der Aufforderung vollständig nachgekommen wurde. ReDo behält sich das Recht vor, Nutzer:innen dauerhaft zu sperren (etwa bei wiederholtem Verstoß).

2.14 Der Anspruch von Nutzern:innen auf Nutzung der ReDo-Plattform besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. ReDo schränkt seine Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). ReDo berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer:innen, wie zum Beispiel durch Vorabinformationen.
Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der ReDo-Plattform behindert, werden die Nutzer:innen in geeigneter Form informiert. Ziff. 8 (Haftungsbeschränkung, Freistellung) bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

2.15 Es liegt in der Verantwortung der Ideengeber:innen sicherzustellen, dass die Inhalte rechtmäßig sind und gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Geheimhaltungsklauseln sowie Rechte Dritter, insb. Marken-, Patent-, Design- und Urheberrechte, nicht verletzten. ReDo macht sich die fremden Ideen unter keinen Umständen zu Eigen. Ein absoluter Schutz für die Idee gegenüber Dritten (wie etwa bei Anmeldung eines Patents) durch die Vermarktung auf der ReDo-Plattform entsteht nicht.

2.16 ReDo ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Ideengeber:innen eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, diesen AGB oder anwendbaren Gesetzen zu überprüfen. ReDo behält sich gleichwohl das Recht vor, rechtswidrige, mit diesen AGB unvereinbaren oder in Rechten Dritter stehende Inhalten eigeninitiativ oder nach Hinweis zu löschen und/oder weitere angemessene Maßnahmen (wie Sperrung, Ausblenden von Inhalten, Herabstufen der Auffindbarkeit von Inhalten) zu ergreifen.

2.17 ReDo selbst bietet keine Ideen an und wird durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch ihre Nutzer:innen auch nicht Vertragspartner bezüglich des Erwerbs beziehungsweise Weiterentwicklung der vermarkteten Ideen. Entsprechende Verträge sind ausschließlich zwischen Ideengeber:in und Unternehmen zu schließen. ReDo tritt im Verhältnis zu den Parteien als Marktplatz auf, welcher durch seine Online-Plattform das Zustandekommen von Verträgen der Parteien ermöglicht.
Ob ein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt, ist abhängig von den unternehmerischen Entscheidungen, die allein den jeweiligen Vertragsparteien obliegen. ReDo wird nicht Partner dieser Verträge.

2.18 Bevor die Ideen von Unternehmen im Rahmen des Abonnements freigeschaltet werden können (siehe dazu unter Ziff. 2.9), führt ReDo eine Prüfung der Ideen durch. Diese Prüfung erfolgt objektiv und ausgewogen nach den in Annex II dargestellten Kriterien. ReDo behält es sich vor, Ideen nicht freizugeben, wenn sie die in Annex II dargestellten Kriterien nicht erfüllen. ReDo wird die Ideengeber:innen hierüber informieren. Im Falle einer Nicht-Freigabeentscheidung können Ideengeber:innen eine überarbeitete Fassung der Idee einmalig erneut prüfen lassen. Auf Basis dieser Prüfung werden die Ideen durch ReDo kategorisiert und freigeschaltet (zugänglich) gemacht.
ReDo weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächliche Durchführbarkeit der Ideen letztlich in der Risikosphäre des Unternehmens liegt. Die faktische Realisierbarkeit hängt von unternehmerischen Entscheidungen im Einzelfall ab, die ReDo in ihrer Bewertung nicht berücksichtigen kann und für die ReDo auch nicht verantwortlich ist.

2.19 ReDo wird Ideengeber:innen mitteilen, wenn Unternehmen ihre Ideen freischalten. Durch die Freischaltung von Ideen gewährt ReDo Unternehmen das Recht, auf diese Ideen zuzugreifen und sie anzusehen (siehe Ziff. 2.2 und Ziff. 2.9 oben).
Die Anzahl der Freischaltungen einer Idee durch Unternehmen wird durch ReDo auf geeignete Weise gemessen und dokumentiert. Informationen über die Anzahl der Freischaltungen durch Unternehmen werden Ideengeber:innen zur Verfügung gestellt.
Auf die Anzahl der Freischaltungen hat ReDo keinen Einfluss.

2.20 Unternehmen dürfen freigeschaltete Ideen ausschließlich zu dem Zweck nutzen, sie anzusehen, zu bewerten, zu prüfen und Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit im Rahmen eines Projekts mit Ideengeber:innen auszudrücken. Eine anderweitige Nutzung oder Verwendung ist nicht gestattet. Es gelten die Ziff. 5 und 6.

2.21 Nach der in 2.19 beschriebenen Mitteilung können die Ideengeber:innen und die Unternehmen über die ReDo-Plattform in Vertragsverhandlungen treten. Die ReDo-Plattform ermöglicht die Kommunikation zwischen den Parteien zu diesem Zweck.

2.22 Die Parteien verpflichten sich, Verhandlungen über ein Projekt und den Abschluss eines Vertrags ausschließlich über die ReDo-Plattform zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht zu einem Zeitpunkt, in dem es den Parteien technisch unmöglich ist, über die bereitgestellte Plattform zu kommunizieren (zum Beispiel weil die Website nicht erreichbar ist). Dies gilt ab einem Zeitraum von 24 Stunden.

2.23 Im Falle des Abschlusses eines Vertrags verpflichten sich die Vertragspartner, diesen Umstand ReDo gesondert mitzuteilen und auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt unter Wahrung berechtigter Interessen (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) und des Datenschutzes zu erteilen. Die Mitteilungspflicht besteht auch, wenn die Parteien die Vertragsverhandlungen abbrechen.

3. Gebühren und Abonnement-Gebühren; Keine Zahlungsabwicklung

3.1 Für die Nutzung der ReDo-Plattform erhebt ReDo gegenüber Ideengeber:innen kein (monatliches) Entgelt.

3.2 Die Ideengeber:innen verpflichten sich hingegen, für die Bereitstellung der ReDo-Plattform und die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Prüfung, Bewertung, Klassifizierung und Freigabe der Ideen bei Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmen über die ReDo-Plattform eine Gebühr zu zahlen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der in Annex III enthaltenen Gebührenordnung.

3.3 Die Gebühr fällt für jeden einzelnen geschlossenen Vertrag zwischen einer Ideengeber:in und einem Unternehmen an und zwar unabhängig davon, ob die Parteien bereits wegen einer anderen Idee einen Vertrag geschlossen hatten oder über die Idee bereits mit einem dritten Unternehmen ein Vertrag geschlossen wurde.

3.4 Die Gebühr wird mit Abschluss des Vertrages fällig, es sei denn die Ideengeber:inn wählt die Zahlungsart „Rechnung“. In diesem Fall ist die Gebühr mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Ideengeber:innen kommen mit der Zahlung der Gebühr in Verzug, wenn die Gebühr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ausgeglichen wird.

3.5 Die Zahlung kann per Lastschrifteinzug, Kreditkarte oder auf Rechnung vorgenommen werden.

3.6 Wird der Vertrag zwischen den Parteien entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 2.22 außerhalb der von ReDo zur Verfügung gestellten Kommunikationsdienste geschlossen, ohne dass sie hierzu i. S. d. Ziff. 2.22 berechtigt waren, oder wird der Vertrag binnen zwölf Monaten nach Abbruch der Vertragsverhandlungen geschlossen und so versucht, den Abschluss des Vertrags vor ReDo zu verbergen, sind Ideengeber:innen gleichwohl zur Zahlung einer Gebühr verpflichtet. Die Höhe richtet sich dabei nach der entgangenen Gebühr analog Ziff. 3.2.

Zur Durchsetzung dieses Anspruchs hat ReDo das Recht, Auskunft über den wesentlichen und zur Berechnung des Gebührenanspruchs erforderlichen Vertragsinhalt zu verlangen; darüber hinaus sind Ideengeber:innen auf Verlangen von ReDo verpflichtet, eine einfache Vertragsabschrift vorzulegen.

3.7 Die Abwicklung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen den Parteien. ReDo ist insbesondere an der Zahlungsabwicklung zwischen Ideengeber:innen und Unternehmen weder als Dienstleister noch als Zahlstelle beteiligt.

3.8 Unternehmen zahlen abhängig des gewählten Abos (siehe unter Ziff. 2.9) ein monatliches Entgelt an ReDo, um Zugang zu den Ideen zu erhalten.

3.9 Das monatliche Entgelt ist am dritten Werktag eines Monats fällig. Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten gilt Ziff. 3.5 entsprechend.

3.10 ReDo kann die Gebühren und das monatliche Entgelt jederzeit ändern. Preisänderungen werden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt. In diesem Fall besteht ein Kündigungsrecht entsprechend Ziff. 9.

4. Incentives

4.1 An Ideengeber:innen schüttet ReDo quartalsweise Incentives (Geldzahlungen) abhängig von der Zahl der Freischaltungen einer Idee durch Unternehmen aus.

4.2 Die Berechnungsgrundlage und die Modalitäten der Ausschüttung der Incentives ist in Annex IV enthalten.

5. Geheimhaltung

5.1 5.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Nutzung der ReDo-Plattform nach Kontaktaufnahme der Parteien zueinander bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und insbesondere weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei und ReDo, die jeweils in Textform zu erfolgen hat, zu verwenden. Die Ideengeber:innen garantieren keine Exklusivität der Ideen, dürfen diese also vor der Kontaktaufnahme mit einer anderen Partei auch auf anderen Plattformen hochladen oder Dritten zugänglich machen.

5.2 5.2 Vertrauliche Informationen dürfen von den Parteien ohne vorherige Zustimmung in Textform der anderen Partei und ReDo Dritten gegenüber nur offengelegt werden, wenn dies von Gesetzes wegen oder aufgrund gerichtlicher oder aufsichtsrechtlicher Anordnung erforderlich ist und die offenlegende Partei die andere Partei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert. Vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei, die an eine Behörde oder ein Gericht weitergegeben werden, müssen, soweit vernünftigerweise möglich, als „vertraulich“ gekennzeichnet werden

5.3 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen und mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden. Die Parteien werden die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, nachdem sie selbst Kenntnis über eine unerlaubte Nutzung vertraulicher Informationen erhalten haben.

5.4 Vertraulichen Informationen dürfen Berater:innen, Finanzberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Banken einer der Parteien zugänglich gemacht werden, wenn dies erforderlich ist und diese Parteien gegenüber der offenlegenden Partei gesetzlich oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

5.5 Die Parteien werden im Falle eines Nichtzustandekommens eines Projekts jeweils unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei auf eigene Kosten unwiderruflich vernichten beziehungsweise löschen und dies der anderen Partei bestätigen. Dies gilt nicht, wenn eine Partei zur Aufbewahrung der vertraulichen Informationen gesetzlich verpflichtet ist; in diesem Fall wird die derart verpflichtete Partei die andere Partei darüber unverzüglich in Kenntnis setzen und die Verpflichtung zur Vernichtung beziehungsweise Löschung nach Satz 1 unverzüglich nach Wegfall der gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung erfüllen. Vertrauliche Informationen, die in routinemäßig elektronisch abgespeicherten Dateien enthalten sind oder aufgrund von Notfallwiederherstellungsprozessen gespeichert werden, müssen nicht gelöscht werden, soweit dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Die so erhaltenen vertraulichen Informationen sind weiterhin vertraulich zu behandeln.

5.6 Den Parteien ist es untersagt, auf Basis der erlangten vertraulichen Informationen ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ein Patent, Gebrauchsmuster, Design oder eine Marke oder sonst ein Schutzrecht anzumelden und/oder Urheberrechte geltend zu machen. Diese AGB können nicht als Einräumung oder Übertragung von IP-Rechten (Lizenz oder auf sonstige Weise) zugunsten der die vertraulichen Informationen erlangenden Partei ausgelegt werden. Eine etwaige Übertragung von Rechten oder Einräumung von Lizenzen ist von den Parteien gesondert vertraglich zu regeln.

6. Vertragsstrafe und Schadensersatz

6.1 Mit jedem einzelnen, schuldhaften Verstoß gegen die in diesen AGB enthaltenen Pflichten aus Ziff. 5 verwirkt die vertragsbrüchige Partei eine Vertragsstrafe, deren Höhe von der jeweils anderen Partei in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen festgesetzt wird und die im Streitfall von einem zuständigen Gericht überprüft werden kann.

6.2 Über die Vertragsstrafe hinausgehende Schadensersatzansprüche der jeweils anderen Partei bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige sonstige Schadensersatzansprüche, die der jeweils anderen Partei gegen die vertragsbrüchige Partei aus dem Verstoß gegen Ziff. 5 entstehen, angerechnet.

6.3 Kommt aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen die in diesen AGB enthaltenen Pflichten aus Ziff. 5 ein Vertrag zwischen Ideengeber:in und einem Drittem zu Stande, zum Beispiel wegen einer unzulässigen Weitergabe eines Angebots und/oder projektbezogener Mitteilungen, ist die sich vertragswidrig verhaltene Vertragspartei zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 10 % des Vertragswertes verpflichtet, es sei denn, der Schadensersatzpflichtige weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei. Zur Durchsetzung dieses Anspruchs hat ReDo das Recht, Auskunft über den wesentlichen und zur Berechnung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Vertragsinhalt zu verlangen; darüber hinaus ist der Schadensersatzpflichtige auf Verlangen von ReDo verpflichtet, eine einfache Vertragsabschrift vorzulegen.

6.4 Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die Informationspflichten aus Ziff. 2.11, die dazu führen, dass der Gebührenanspruch aus Ziff. 3.2 nicht zu entrichten ist, hat der sich vertragswidrig Verhaltende Schadensersatz in Höhe von 10 % des Vertragswertes an ReDo zu zahlen, es sei denn, der Schadensersatzpflichtige weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.

7. Exklusivität

ReDo macht sich zum Ziel, einen kreativen Austausch von Ideen zu ermöglichen, die zur Entwicklung und Etablierung von innovativen, grünen Technologien führen und dadurch den Nutzen für die Allgemeinheit fördern sollen. Aus diesem Grund sieht ReDo ausdrücklich davon ab, es den Ideengeber:innen zu verbieten, ihre Ideen auch auf anderen Plattformen zu veröffentlichen. Veröffentlichen die Ideengeber:innen ihre Ideen zugleich auf anderen Plattformen, wird darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung der Vertragsstrafe (siehe hierzu unter Ziff. 6) im Falle eines Verstoßes des Unternehmens gegen die Geheimhaltungspflicht (siehe hierzu unter Ziff. 5) geringere Erfolgsaussichten haben könnte. Es stellt keinen Verstoß gegen Ziff. 3.6 und 6.3 dieser AGB dar, wenn Verträge über die Weitergabe und Verwendung von Ideen ausschließlich über andere Plattformen abgeschlossen werden.

8. Haftungsbeschränkung, Freistellung

8.1 ReDo haftet für Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ReDo oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ReDo beruhen.

8.2 ReDo haftet zudem für die leichtfahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Darunter fallen solche Pflichten, auf deren Erfüllung Nutzer:innen der ReDo-Plattform regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Diese Haftung ist der Höhe nach auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen ReDo bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung von ReDo ausgeschlossen. Insbesondere haftet ReDo nicht:

  • (a) für nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes;
  • (b) für den Verlust von Daten nach Maßgabe der vorstehenden Absätze; außer, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens der Nutzer:innen nicht vermeidbar gewesen wäre;
  • (c) für Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von ReDo auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch die Nutzer:innen verursacht worden sind.

8.4 ReDo übernimmt insbesondere keine Gewähr für die tatsächliche Funktionalität sowie Praktikabilität der auf der ReDo-Plattform veröffentlichten Ideen, da Ideengeber:innen und Unternehmen weder gesetzliche Vertreter noch Erfüllungsgehilfen von ReDo sind. ReDo übernimmt zudem keine Gewähr dafür, dass eine Vermittlung zwischen Ideengeber:innen und Unternehmen zustande kommt.

8.5 Die Nutzer:innen der ReDo-Plattform stellen ReDo von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer:innen oder sonstige Dritte gegenüber ReDo wegen Verletzung ihrer Rechte durch auf der ReDo-Plattform veröffentlichte Ideen oder wegen sonstiger Nutzung der ReDo-Plattform geltend machen. Die Nutzer:innen übernehmen hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von ReDo, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der/die jeweilige Nutzer:in ist verpflichtet, ReDo für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

9. Kündigung

9.1 Nutzer:innen können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.

9.2 ReDo kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung (siehe Ziff. 2.13 und 10.3) sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.

9.3 Sobald Nutzer:innen gesperrt oder der Nutzungsvertrag von ReDo gekündigt wurde, darf diese:r Nutzer:in die ReDo-Plattform auch mit anderen Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf der ReDo-Plattform zustande gekommenen Verträgen.

10. Netiquette

10.1 ReDo ist eine offene Innovationsplattform, die der Förderung nachhaltiger Konsumgüter dient. Die ReDo-Plattform bietet einen Austauschort für alle Nutzer:innen. Der gemeinsame Austausch soll das Ziel fördern, durch nachhaltige, innovative Konzepte einen kreislauforientierten und abfallfreien Markt zu schaffen. Klima- und Ressourcenschutz sind jedoch für ReDo auch mit den Grundprinzipien des Respekts, der Höflichkeit und der Verantwortung im Umgang mit anderen verbunden. Wichtig ist ReDo hierbei eine diskriminierungsfreie Kommunikation.

10.2 Sämtliche auf der ReDo-Plattform veröffentlichte Beiträge (ob Ideen oder sonstiges Nutzungsverhalten) sind themenbezogen und informativ zu halten. Beiträge dürfen weder gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die sonstigen ReDo AGB noch die unter Ziff. 10.1 beschriebenen Leitlinien verletzen. Persönliche Angriffe sowie Inhalte, die bestimmte Personen oder Personengruppen aufgrund bestimmter geschützter Eigenschaften als minderwertig herabsetzen, sind untersagt.

10.3 Falls ein:e Nutzer:in gegen diese AGB verstößt, kann ReDo je nach Art und Schwere des Verstoßes eine Idee vorübergehend ausblenden oder löschen, die Nutzung der ReDo-Plattform einschränken, den Zugang zur ReDo Plattform vorübergehend (zum Beispiel sieben Werktage lang) oder auch dauerhaft sperren.

11. Schlussbestimmungen

11.1 ReDo kann Nutzer:innen jederzeit eine Änderung dieser AGB vorschlagen. Änderungen dieser AGB werden den Nutzer:innen spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (zum Beispiel per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch die Nutzer:innen gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber ReDo in Textform angezeigt wird. Wenn die Nutzer:innen mit den Änderungen nicht einverstanden sind, steht ihnen bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu (siehe dazu unter Ziff. 9). ReDo weist die Nutzer:innen in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten AGB werden zusätzlich auf der Website von ReDo veröffentlicht.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

11.3 Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit ReDo abgeschlossenen Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.

11.4 Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern von diesen AGB Abschriften in anderen Sprachen als Deutsch gefertigt worden sein sollten, ist einzig die deutsche Fassung verbindlich.

11.5 Für Nutzer:innen, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, ist Hildesheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

11.6 Für Nutzer:innen, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des/der Nutzer:in und am Sitz von ReDo in Hildesheim. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Hildesheim. ReDo darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.

Haben Sie Fragen zu unseren AGB? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@redo-please.com.

Annex

Der folgende Abschnitt enthält alle Annex für die Nutzung der Website app.redo-please.com betriebenen Plattform und der dazugehörigen Dienste.

ANNEX I – ReDo Abonomment Modelle

Ein Abonomment ist nur für Unternehmen erforderlich!

1. ABONNEMENT-GRUNDSATZ Die Nutzung der ReDo-Plattform setzt die Anmeldung als Nutzer:in unter Eröffnung eines ReDo-Kontos voraus. Der Nutzungsumfang der ReDo-Plattform richtet sich für Unternehmen nach dem von ihnen gewählten Abonnement. Dabei sind ein Basic (Observer), Mid (Player) und Premium-Modell (Hero) verfügbar.

2. VERFÜGBARE ABONNEMENT-MODELLE Die Eröffnung eines ReDo-Kontos ermöglicht Unternehmen grundsätzlich eine Vorschau auf die auf der ReDo-Plattform hochgeladenen nachhaltigen, innovativen Ideen der Ideengeber:innen. Des Weiteren besteht in Abhängigkeit des Abonnements die Möglichkeit Ideen freizuschalten. Die Anzahl der monatlich freischaltbaren Ideen richtet sich nach dem vom Unternehmen gewählten Abonnement. Sämtliche freigeschaltete Ideen eröffnen Unternehmen zudem die Möglichkeit, mit Ideengeber:innen in einen direkten Austausch zu treten.

2.1 Observer-Modell Das Observer-Modell ermöglicht Unternehmen den Einstieg auf die ReDo Plattform. Unternehmen haben des Weiteren die Möglichkeit Credits zu erwerben und mit diesen Ideen freizuschalten und in den direkten Austausch mit den Ideengeber:innen zu treten.

  • Keine monatlichen Kosten (0€)
  • Keine inklusiven Credits zur Freischaltung von Ideen
  • Vorschau auf alle verfügbaren Ideen auf der ReDo Plattform
  • Möglichkeit zum Erwerb von Credits

2.2 Player-Modell Das Player-Modell enthält monatliche Credits zur Freischaltung von Ideen, sowie die Möglichkeit unternehmensspezifische Challenges auf ReDo zu veröffentlichen.

  • 349€ monatliche Kosten
  • ReDo Supporter Label
  • Eine Challenge pro Quartal
  • 50 Credits / Monat

2.3 Hero-Modell Das Hero-Modell bietet einen umfassenden Zugriff und Austausch zu nachhaltigen Innovationen auf der ReDo-Plattform. Es ist eine weitreichende Vernetzung mit Ideengeber:innen möglich.

  • 1399€ / Monat
  • ReDo Kooperationspartner Label
  • 3 Challenges / Quartal
  • 200 Credits / Monat
ANNEX II – ReDo Ideenfreigabe

1. Erfordernis der Freigabe Ideengeber:innen können auf der ReDo-Plattform ihre nachhaltigen Ideen hochladen. Die Ideen werden ggf. nicht unmittelbar, sondern ggf. erst nach vorheriger Freigabe auf der ReDo-Plattform für Unternehmen und andere Nutzer:innen sichtbar. Im Vorfeld der Freigabe erfolgt ggf. eine Prüfung der Ideen durch ReDo anhand objektiver Kriterien. Dabei behält sich ReDo vor, die Beschreibung der Idee im Einvernehmen mit Ideengeber:innen unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Prüfung anzupassen.

2. Objektive Kriterien Die auf der ReDo-Plattform hochgeladenen Ideen dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen, gegen die guten Sitten (siehe § 138 BGB) oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der ReDo-Plattform („AGB“) verstoßen.

Bei den der Freigabe zugrunde liegenden Kriterien handelt es sich um objektiv nachprüfbare Kriterien. Die Freigabe der Ideen dient primär der Förderung von Ideen für nachhaltige Konsumgüter des täglichen Lebens, um einen kreislauforientierten und abfallreduzierten Markt zu schaffen, sowie die Förderung und Umsetzung nachhaltiger Ideen und Innovationen. Des Weiteren fördert ReDo die Kooperation, Aufklärung und Bildung in den zuvor genannten Bereichen.

Ausschlusskriterien können sein:

  • Die Idee bezieht sich nicht auf eines oder mehrere der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (siehe https://sdgs.un.org/goals) und / oder lässt sich nicht mit nachhaltigen Gesichtspunkten vereinbaren.
  • Die Beschreibung der Idee enthält unsachliche, beleidigende Ausführungen; siehe hierzu unter Ziffer 10 der AGB.

3. Dauer der Überprüfung Die Dauer der Überprüfung durch ReDo kann bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen.

ANNEX III – ReDo Gebührenordnung

1. Gebühren Die ReDo GbR („ReDo“) erhebt gemäß Ziffer 3.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der ReDo-Plattform („AGB“) für die Nutzung der ReDo-Plattform gegenüber den Ideengeber:innen kein (monatliches) Entgelt.

Die Ideengeber:innen verpflichten sich jedoch nach Ziffer 3.2 der AGB, für die Bereitstellung der ReDo-Plattform und die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Prüfung, Bewertung, Klassifizierung und Freigabe der Ideen bei Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmen über die ReDo-Plattform eine Gebühr zu zahlen.

2. Berechnung der Gebühr Die Gebühr wird als Prozentsatz des Kaufpreises der Idee berechnet. Der Prozentsatz, der als Gebühr zu zahlen ist, beträgt 7%. Bei einem Vertrag über 100€ würde diese Gebühr 7€ betragen.

Annex IV – ReDo Incentives

1. Incentives Die ReDo GbR („ReDo“) schüttet an Ideengeber:innen nach Ziffer 4.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der ReDo-Plattform („AGB“) quartalsweise Incentives (Geldzahlungen) aus. Die Höhe der Ausschüttung ist dabei abhängig von der Anzahl der Freischaltungen einer Idee durch Unternehmen.

2. Berechnungsgrundlage Für die Berechnung der quartalsweisen Incentives wird die folgende Formel zugrunde gelegt:

I = A × P(I)

Wobei:

  • I = Höhe des Incentives
  • A = Anzahl der Freischaltungen der Idee
  • P = Basisvergütung pro Freischaltung (abhängig vom Level der Idee)

Die Basisvergütung (P) wird wie folgt festgelegt:

  • P (Early Stage) = 1€
  • P (Mid Stage) = 3€
  • P (Final Stage) = 5€

3. Zahlungsmodalitäten Die Auszahlung der Incentives an die Ideengeber:innen erfolgt per Banküberweisung. Die erforderlichen Bankdaten werden von den Ideengeber:innen gemäß Ziffer 2.11 der AGB bereitgestellt.

Es liegt in der Verantwortung der Ideengeber:innen, sicherzustellen, dass die bereitgestellten Bankdaten korrekt und aktuell sind, um eine reibungslose Abwicklung der Auszahlungen zu gewährleisten. Etwaige Kosten oder Verzögerungen aufgrund ungenauer oder veralteter Bankdaten gehen zu Lasten der Ideengeber:innen.

ReDo verpflichtet sich, die Incentives spätestens bis zum Ende des Quartals auszuzahlen, das auf das Quartal folgt, für das der Incentive gezahlt wird.

Haben Sie Fragen hierzu? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@redo-please.com.